Haus Karin
Psychiatrische
Facheinrichtung

Westwall 45 - 49
47608 Geldern
Telefon: 0 2831 - 93 05 0
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Unsere Leistungen
Nach einem festgelegten Aufnahmeverfahren, bei dem der zukünftige Bewohner die Wohneinrichtung, die dort lebenden Bewohner und das Team der Mitarbeiter kennengelernt hat, wird im Rahmen eines Individuellen Hilfeplanverfahrens ein persönlicher Förderplan mit dem Bewohner zusammen erarbeitet. Dieser bildet zusammen mit dem Hilfeplan die Grundlage für die zukünftige gemeinsam zu gehende Wegstrecke.

Die Hilfestellungen und Förderungen die ein Bewohner nötig hat und bekommt, lassen sich auf folgende Bereiche verteilen:

Bereich Wohnen:
Hilfe und Unterstützung in den Bereichen:
Alltägliche Lebensführung (lebenspraktische Aufgaben wie Kochen, Ordnung herstellen, Wäschepflege etc.)
Diese Alltagstätigkeiten werden im Rahmen eines lebenspraktischen Trainings in einer Wohngruppe oder bei einem Einzeltraining gefördert.
Alle Leistungen werden nach geltenden Betreuungsstandards erbracht.

Individuelle Basisversorgung (Ernährung, Körperpflege, Schlafen etc.)
Hierbei sind nicht nur die pflegerischen Aspekte relevant, sondern auch die Motivation des Bewohners dazu und eine eventuelle bestehende Kontroll- und Aufsichtsnotwendigkeit. Bestimmte Eigenheiten, besondere Vorlieben und Wünsche des Bewohners sind zu erfassen und zu berücksichtigten.
Alle Leistungen zur individuellen Basisversorgung werden nach geltenden Pflegestandards erbracht.

Gesundheitsförderung und –erhaltung
Die Gesundheitsförderung und -erhaltung erstreckt sich von der prophylaktischen Beratung und Förderung über die Beobachtung und Überwachung des allgemeinen Gesundheitszustandes bis zur Behandlungspflege. Grundsätzlich sollten ein optimaler Schutz der Gesundheit sowie eine optimale Betreuung im Krankheitsfall gewährleistet sein. Das ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen wird lückenlos gewährleistet. Ebenso die die Absprache und Durchführung von Arztterminen. Mit der Aufnahme und in regelmäßiger Aktualisierung wird vom Pflegedienst eine Pflegebedarfsermittlung für jeden Bewohner erstellt.
Alle Leistungen zur Gesundheitsförderung und -erhaltung werden nach dazu geltenden Pflegestandards erbracht.

Kommunikation und Orientierung

Der Bewohner soll sich verständlich machen können und andere verstehen können. Es kommt dabei nicht so sehr auf sprachliche Vollkommenheit an, sondern auf ein hohes Maß an Integration aller Sinnesorgane um Bedürfnisse weiter zu melden und auch wahrzunehmen. Die Einschränkungen müssen teilweise durch Hilfsmittel kompensiert werden, um eine Förderung, Gewährleistung und Rehabilitation zu ermöglichen. Die dazu erforderlichen Hilfestellungen und Förderungen werden durch den Sozialen Dienst und dem Pflegedienst gleichermaßen, je nach fachlicher Aufgabenstellung, erbracht.
Diese Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Alltagsführung immer wieder eingeübt oder unterstützt. Dazu gehören z.B. die Begleitung, das Bereitstellen von Hilfsmitteln oder das Training von kognitiven und sensorischen Fähigkeiten.
Kreative Betreuung der Bewohnern
Emotionale und psychische Entwicklung
Im Mittelpunkt dieses Bereiches stehen Manifestationen psychischer Erkrankungen und Beeinträchtigungen. Es sollte daher grundsätzlich immer ermittelt werden, ob es sich nur um eine alltägliche Befindlichkeitsstörung handelt oder eine tief greifende psychische Beeinträchtigung. Auch in diesem Entwicklungsbereich arbeiten der Sozialdienst und der Pflegedienst Hand in Hand und übernehmen ihre jeweils schwerpunktmäßigen Aufgaben. Außerdem wird in enger Kooperation mit behandelnden Neurologen, Psychiatern, Psychotherapeuten, aber auch Sozialpädagogen und Pflegepersonal anderer klinischer Einrichtungen für das Wohl des Bewohners zusammengearbeitet. Natürlich übernimmt auch der gesetzliche Betreuer mit seinen jeweiligen Aufgabenkreisen der Gesundheitsfürsorge oder der Aufenthaltsbestimmung hier wichtige unterstützende und schützende Aufgaben.
Die jeweiligen Leistungen werden dazu in den bestehenden Pflege- und Betreuungsstandards beschrieben.

Bereiche Arbeit, Beschäftigung und Freizeit:
Hilfe und Unterstützung bei:
Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
Die Möglichkeit zur Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben muss den BewohnerInnen gegeben werden, um ihre individuellen Bedürfnisse nach sinnvoller und befriedigender Beschäftigung und Förderung in den Bereichen der Arbeit und der Freizeit nachzukommen. Außerdem geht es auch darum, die Integration in die Gesellschaft, z.B. durch die Rückführung in den freien Arbeitsmarkt oder zumindest in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen. Eine andere Art der sinnvollen Beschäftigung neben den internen Arbeits- und Beschäftigungsangeboten ist auch die Förderung in einer soziallpsychiatrischen Tagesstätte. Weiterhin geht es auch um die Teilhabe des Bewohners an städtischen und kommunalen Angeboten der kulturellen Unterhaltung und der Bildung. Aber auch Sportvereine oder Vereine zur Pflege eines bestimmten Hobbys sind damit gemeint. Außerdem sollen ihm die Möglichkeit des Reisens und der Erholung durch Urlaubsmaßnahmen ermöglicht werden.
Ein Ausflug mit den Bewohnern
Bereich Soziale Beziehungen
Hilfe und Unterstützung bei:
Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen
Die Gestaltung sozialer Beziehungen ist die Fähigkeit eines Menschen, Kontakte mit anderen einzugehen. Das setzt u.a. die Fähigkeit zur Anpassung und zur Toleranz, zur Kontaktpflege, zur Konfliktbewältigung, zur Durchsetzung eigener Vorstellungen und zur Auswahl von Kontaktpersonen voraus. Die Kontaktpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Wohngruppenbetreuung, aber auch andere Angebote wie eine Gesprächsgruppe oder die Veranstaltung von Feiern und Gemeinschaftsveranstaltungen wie Ausflüge, Kegeln oder Gesellschaftsspiele dienen der Kontaktpflege. Bei dauerhaften oder schwierigen Konflikten besteht auch die Möglichkeit der Beratung und der gruppendynamischen Begleitung. Weiterhin werden jegliche Kontakte zu Familienangehörigen und Freunden unterstützt. Auch die Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Betreuern wird regelmäßig gepflegt. Kommt es zur Bildung von Partnerschaften werden diese in allen wichtigen Punkten wie der räumlichen Nähe oder beim Schutz der Intimsphäre unterstützt.


Bereich Erweiterte Wohnangebote in stationärer und ambulanter Form
Hilfe und Unterstützung bei:
Wohnen und Leben in größerer Unabhängigkeit und Selbständigkeit
Neben der stationären Wohnbetreuung bietet Haus Karin auch die Wohnformen „Stationäres Einzelwohnen“ und „Betreutes Wohnen- BEWO“ in seinem Leistungskatalog zusätzlich an. Zur Zeit werden 3 Bewohner im ambulant betreutem Wohnen (BeWo) und zwei Bewohner im Stationären Einzelwohnen betreut. Beide Wohnangebote kommen einer größeren Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Bewohner entgegen. Das stationäre Einzelwohnen stellt dem Bewohner eine eigene Wohnung in unmittelbare Nähe zur stationären Wohneinrichtung mit weitestgehend selbständigen Lebensführungsmöglichkeiten zur Verfügung. Jedoch bleibt die Anbindung an die stationäre Einrichtung zur tagesstrukturierenden Unterstützung bzw. zur allgemeinen Versorgung in allen pflegerischen, medizinischen und pädagogischen Angelegenheiten für den Bewohner erhalten.
Zielgruppe für diese Wohnform sind vor allem Bewohner, die für ein ambulant betreutes Wohnen noch zu unselbständig sind oder aufgrund ihrer Erkrankung (z.B. Borderline- Persönlichkeitsstörungen) mit dem Alleinsein erhebliche Schwierigkeiten haben.
Den Bewohnern Selbstständigkeit vermitteln
Das ambulant betreute Wohnen wird zur Zeit von einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut. Dazu besucht dieser stundenweise Bewohner in ihrer eigenen Wohnung und gibt dort Hilfestellungen bei der alltäglichen Lebensführung. Das können motivierende oder anleitende Gespräche sein, das können konkrete Begleitungen zu Ämtern oder anderen Dienstleistungsanbietern sein. Die ambulante Betreuung ist in ihrer zeitlichen Ausprägung stark begrenzt und bezieht sich nur auf die nötigsten Hilfen bei der psycho- sozialen Versorgung. Es kommt dabei nicht darauf an, dem Bewohner so viel wie möglich abzunehmen, sondern seine Selbständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und zu erhalten.

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